Mehrwertsteuer-Rückerstattung

Professioneller Service im Bereich der Mehrwertsteuer-Rückerstattung für Fahrzeuge >3,5t

Gemäß einer Entscheidung des obersten französischen Gerichtshof können sich Unternehmen für Mautgebühren, die in den Jahren 1996 bis 2000 gezahlt wurden, die darin enthaltene Mehrwertsteuer zurück erstatten lassen.

Da es hierzu genaue Voraussetzungen der französischen Finanzbehörden gibt, können Sie sich bei weiterem Informationsbedarf gerne an unseren Ansprechpartner wenden. Die Kontaktdaten finden Sie im Downloadbereich des Aral Card Kundencenters.

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